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    Deutsch
    Kursreihe

    Der Weg zur sicheren Maschine.

    Ein Leitfaden für Hersteller und Betreiber

    CVT3: Umstieg von der Maschinenrichtlinie auf die Maschinenverordnung

    Modulbeschreibung:

    Die Maschinenverordnung ist ab dem 20. Januar 2027 verpflichtend für den Maschinen- und Anlagenbau – aber auch für Unternehmen, die eigene Betriebsmittel bauen, modernisieren oder umrüsten. 

    Kommt es zu einem Unfall, drohen neben menschlichem Leid auch rechtliche Konsequenzen und nicht selten ein erheblicher Imageschaden.

    In diesem Kurs erhalten Sie einen Überblick der relevanten Änderungen gegenüben der Maschinenrichtlinie. 

    Wir gehen auf zentrale Änderungen der Definitionen, sowie hinzugefügte Begrifflichkeiten ein und klären den geänderten Rechtscharakter der Maschinenverordnung gegenüber der Maschinenrichtlinie. Zusätzlich gehen wir auf ungeklärte Themen, wie den Umgang mit den aktuellen Normen ein.

    Auch häufig missverstandene und in der Praxis problematische Begriffe wie „Bestandsschutz“, „Gesamtheit von Maschinen“ und „wesentliche Veränderung“ werden in diesem Modul behandelt und anhand konkreter Beispiele vertieft. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, eigene Erfahrungen und Herausforderungen einzubringen und gemeinsam zu reflektieren.

     
    • Wichtige Hinweise im Kontext „Beschaffung“
      • Lieferantenqualifizierung
      • Dokumentation
      • Kommunikation in der Beschaffungsphase / 
        Projektphase 
    • Klärung der Begrifflichkeiten und Unterschiede
      • Unterschiede zwischen Richtlinie und 
        Verordnung
      • Neue Themen der Verordnung
      • Definition „Maschine“ (alt/neu)
      • Digitales Bauteil
        Inverkehrbringen – Artikel und Anhänge neu 
        sortiert
      • Typenschild (Webadresse o. Ä. im Zuge einer 
        digitalen Betriebsanleitung)
    • Historie und Zielsetzung der MVO
      • Inkrafttreten der MVO
      • Geltungsbereich und Ziele im Geltungsbereich
      • Anpassung an neue Technologien
      • Anpassung an das NLF (New Legislative 
        Framework)
      • Neue Strukturierung der Anhänge
      • Stetige Weiterentwicklung der MVO
      • Hochrisikomaschinen (Anhang I) – Erweiterung 
        um Sicherheitsbauteile / Künstliche Intelligenz
      • Umgang mit den gültigen Normen
    • Digitale Betriebsanleitung
      • Welche Hürden ergeben sich? 
    • Grundlegende Schutzanforderungen
      • Ehemaliger Anhang I wird zu Anhang III
      • Änderungen im Kapitel „Ergonomie“
      • Schutz vor Korrumpierung – Behandlung der 
        Cybersicherheit
      • Sicherheit und Zuverlässigkeit von Steuerungen
        Risiken durch bewegliche Teile
      • Erweiterung der beweglichen Maschinen um 
        autonome mobile Maschinen
      • Stillsetzen von beweglichen Maschinen
    • Wesentliche Veränderungen
      • Als Thema in der MVO erstmals geklärt
      • Definition der Wesentlichen Veränderung
    tmp-über-uns-ansprechpartner-thomas

    Thomas Gutmann

    Geschäftsführer
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